Speicherung von elektronischen Signaturen und Siegeln

Im Gegensatz zu einer handschriftlichen Unterschrift nimmt die Glaubwürdigkeit und Überprüfbarkeit einer elektronischen Unterschrift oder eines Siegels mit der Zeit ab. Der Grund dafür ist die abnehmende Sicherheit der Algorithmen, die zu ihrer Erstellung verwendet wurden, das Verfallsdatum und die Verfügbarkeit der Daten, die zu ihrer Überprüfung benötigt werden.

Für Archivierungszwecke ist es oft notwendig, die Überprüfbarkeit über mehrere Jahrzehnte zu gewährleisten. Während eines so langen Zeitraums können die ursprünglichen Algorithmen durch Angriffe auf Schwachstellen gebrochen werden, die zum Zeitpunkt des Signierens/Siegelns nicht bekannt waren. Darüber hinaus kann von einer erheblichen Steigerung der Rechenleistung ausgegangen werden, die das Brechen von Algorithmen mit roher Gewalt erleichtert. Daher müssen elektronische Signaturen und Siegel während des Archivierungszeitraums aufrechterhalten werden, z. B. durch regelmäßiges Archivierungssignieren, das die Fingerabdrücke des Originaldokuments, die Originalunterschrift oder das Originalsiegel und die gültigen Daten, die zu diesem Zeitpunkt zur Verifizierung benötigt werden, überschreibt. Durch eine solche Nachsignierung kann sichergestellt werden, dass das Dokument mit der Unterschrift / dem Siegel auch nach mehreren Jahren noch als gültig nachweisbar ist, so dass das auf diese Weise signierte Dokument auch für juristische Zwecke lange Zeit verwendet werden kann.

Uchovávanie elektronických podpisov a pečatí